Begutachtung

Die statisch-konstruktiven Fragestellungen zu bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen können vielfältig und abhängig von der Zielstellung des Bauherrn sein. Grundsätzlich können Begutachtungen zu folgenden Schwerpunkten auf der Grundlage eines langjährigen Erfahrungsschatzes erstellt werden:


  • Bauzustandsbewertungen

  • Konstruktionsfeststellungen bei fehlenden konstruktiven Bauunterlagen

  • Tragfähigkeitsbewertung nach Brandereignissen

  • Ermittlung von Tragreserven von Decken-, Wand- und Stützenkonstruktionen bei Nutzungsänderungen

  • Ermittlung von Tragreserven von Dachdecken für die Aufbringung von technischen Anlagen


Weiterhin werden Begutachtungen auf der Basis der Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen gemäß der Bauministerkonferenz vom September 2006 oder zur Beweissicherung durchgeführt.


 


Werden durch das Büro Begutachtungen zum Tragverhalten von Gebäuden oder Gebäudeteilen durchgeführt, betrifft dies in der Regel Objekte, zu denen keine konstruktiven Bestandsunterlagen vorliegen. Es können statische Systeme und Tragfähigkeiten von Decken und deren Unterstützungen ermittelt werden, die Auslastung von Wandkonstruktionen und Fundamenten sowie das Tragverhalten von Dachkonstruktionen nachvollzogen werden.
Diese Leistungen werden in Vorbereitung von Umbaumaßnahmen und/oder Umnutzungen erforderlich, wenn nur unzureichende Kenntnisse zur Bestandskonstruktion vorhanden sind.
Hierzu werden konstruktive Parameter (wie z.B. Betonfestigkeiten, Bewehrungslagen und -durchmesser sowie Mauerwerksfestigkeiten ermittelt)

 

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Da durch Brandeinwirkungen die tragenden Bauteile eines Gebäudes in ihrer Tragfähigkeit in Abhängigkeit der Höhe der Temperaturbeanspruchung bis zum Verlust der Selbigen geschwächt werden können, ist die Einschätzung der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen vor einem Brand und die weitere Tragfähigkeit nach einem Brandereignis für die weitere Nutzung von entscheidender Bedeutung.

Die Einstufung in Feuerwiderstandsklassen ungeschädigter tragender Bauteile wird auf der Grundlage der Feststellung der maßgebenden Bauteilparameter durchgeführt.
Durch Tragfähigkeitsberechnungen auf der Grundlage von Festigkeitsuntersuchungen an brandbelasteten Bauteilen können Resttragfähigkeiten durch unser Büro ermittelt werden.


 

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Bei Schadensfeststellungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die auf statisch-konstruktive Ursachen zurückzuführen sind, erfolgen die Ermittlung der Ursachen, erforderliche Sofortmaßnahmen und die Instandsetzungsempfehlungen. Schäden mit statisch-konstruktiven Ursachen kündigen sich in der Regel durch Verformungen und/oder verstärkte Rissbildungen an.

Zur Abklärung eventuell vorhandener unplanmäßiger Baustoffparameter können diese Feststellungen vor Ort durchgeführt werden und in die Ursachenermittlung einbezogen werden.


Über Brandschäden hinaus wurden bisher die folgenden häufigen Sachverhalte begutachtet:



  • Schäden an Baukonstruktionen und Fassaden infolge behinderter Längenänderungen

  • Schäden infolge baustofflicher Zerstörung

  • Schäden infolge mechanischer Einwirkungen

  • Rissschäden an Tragkonstruktionen infolge von Schwinden und Kriechen

  • Schäden an Tragkonstruktionen infolge von Feuchteschäden

  • Schäden an Gebäuden infolge von Setzungen

  • Resttragfähigkeitsermittlung infolge Korrosion


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Neubau Hort Panketal

Rohbauarbeiten im Bereich der Attikakonstruktion des Daches





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